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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von RST Motion, einem Geschäftsbereich von RST Dienstleistungen – Inhaber Rene Stüber.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von RST Motion, einem Geschäftsbereich bzw. einer Geschäftsbezeichnung von RST Dienstleistungen – Inhaber Rene Stüber.

Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum dieser Website.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen bestimmt sind. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

RST Motion bietet insbesondere Video Editing und Videoschnitt, Bearbeitung von Twitch-Streams und VODs, YouTube-Videos, YouTube Shorts, TikTok-Videos, Instagram Reels, Short-Form Content, Content-Aufbereitung, Highlight-Auswahl aus bereitgestelltem Material sowie vereinbarte Social-Media-Betreuung und Content-Verwaltung an.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

3. Vertragsschluss

Anfragen über die Website, E-Mail, Discord oder andere Kommunikationswege stellen zunächst noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

RST Motion erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot oder vereinbart mit dem Kunden Art, Umfang und Preis der gewünschten Leistung. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder RST Motion nach entsprechender Vereinbarung mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in sonstiger Textform haben Vorrang vor diesen AGB.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Dateien, Aufnahmen, VODs, Zugangsmöglichkeiten, Timestamps, Logos, Grafiken und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Informationen, Freigaben oder Dateien entstehen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Dateien nach Möglichkeit selbst zu sichern.

5. Rechte an bereitgestelltem Material

Der Kunde versichert, dass er über die zur Bearbeitung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Video- und Audioaufnahmen, Streams und VODs, Musik, Grafiken, Logos, Fotos, Sprachaufnahmen, Gameplay-Aufnahmen, Clips und sonstiges Fremdmaterial.

Der Kunde gestattet RST Motion für Dauer und Zweck der Auftragsbearbeitung, diese Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und technisch zu verarbeiten, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist. Besondere Nutzungseinschränkungen sind RST Motion vor Beginn der Bearbeitung mitzuteilen.

6. Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse von RST Motion entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die vereinbarten Veröffentlichungszwecke eingeräumt. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Urheberrechte bleiben unberührt.

7. Nutzung als Referenz

RST Motion veröffentlicht Kundenprojekte nicht automatisch als Referenz. Eine Veröffentlichung im Portfolio, auf der Website oder auf Social-Media-Kanälen von RST Motion erfolgt nur, wenn der Kunde zugestimmt hat oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

8. Korrekturen und Änderungswünsche

Der im Angebot vereinbarte Umfang an Korrekturen ist im vereinbarten Preis enthalten. Ist im Angebot keine Anzahl angegeben, ist eine angemessene Korrekturrunde enthalten.

Eine Korrekturrunde umfasst Änderungswünsche zum bereits vereinbarten Projektumfang. Nachträgliche Änderungen des ursprünglichen Auftrags, zusätzliche Videos, neue Szenen, umfangreiche Neukonzeptionen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können zusätzlich berechnet werden. Fehler von RST Motion, die von der vereinbarten Leistung abweichen, werden ohne zusätzliche Berechnung korrigiert.

9. Fertigstellung und Liefertermine

Genannte Bearbeitungszeiten und Termine gelten nur dann als verbindliche Fristen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher benötigter Inhalte und Informationen durch den Kunden.

Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche oder technischer Probleme außerhalb des Einflussbereichs von RST Motion verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

10. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme voraussetzt, prüft der Kunde das fertiggestellte Arbeitsergebnis nach Bereitstellung innerhalb angemessener Zeit. Erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Leistung sind RST Motion möglichst konkret mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

11. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungsstellung fällig.

Rechnungen sind, sofern auf Rechnung oder Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. RST Motion kann bei größeren oder längerfristigen Projekten Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbaren. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen von RST Motion gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

12. Projektabbruch und Stornierung

Möchte der Kunde einen bereits begonnenen Auftrag abbrechen, sind die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich entstandene Fremdkosten zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig. Bei laufenden Betreuungsverträgen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

13. Social-Media-Betreuung

Übernimmt RST Motion die Betreuung oder Verwaltung eines Social-Media-Kontos, richtet sich der konkrete Umfang nach der individuellen Vereinbarung. Hierzu können insbesondere das Hochladen von Videos, die Pflege von Titeln und Beschreibungen, die Anpassung oder Entfernung vereinbarter Inhalte sowie Planung und Veröffentlichung von Content gehören.

Soweit technisch möglich, sollen offizielle Rollen-, Mitarbeiter- oder Berechtigungsfunktionen der jeweiligen Plattform verwendet werden. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Accounts. RST Motion darf Zugangsdaten und Berechtigungen ausschließlich für die vereinbarte Tätigkeit verwenden und nicht unbefugt an Dritte weitergeben.

14. Plattformen und Reichweite

RST Motion schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder algorithmischen Erfolg. Insbesondere werden keine Garantien für bestimmte Aufrufzahlen, Follower- oder Abonnentenzuwachs, Reichweite, Platzierungen in Empfehlungen, Monetarisierung, Umsatz oder virale Verbreitung übernommen.

Algorithmen, Funktionen, Richtlinien und Verfügbarkeiten von YouTube, Twitch, TikTok, Instagram und anderen Drittplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von RST Motion.

15. Projekt- und Rohdateien

Der Kunde erhält die im Auftrag vereinbarten finalen Exportdateien. Offene Projektdateien, Rohschnitt-Dateien, Presets, Vorlagen, interne Arbeitsdateien oder sonstige Produktionsdateien sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

RST Motion ist nach Abschluss des Projekts nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft aufzubewahren und darf nicht mehr benötigte Projekt- und Rohdaten frühestens 30 Tage nach vollständigem Projektabschluss löschen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für die dauerhafte Sicherung gelieferter Enddateien selbst verantwortlich.

16. Drittanbieter, Musik und Fremdinhalte

Werden Inhalte oder Lizenzen von Drittanbietern verwendet, gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Für vom Kunden vorgegebenes oder bereitgestelltes Fremdmaterial ist der Kunde für die erforderlichen Rechte verantwortlich.

Soll RST Motion externe kostenpflichtige Assets, Musik, Stockmaterial oder sonstige Lizenzen beschaffen, werden mögliche Zusatzkosten vorher mit dem Kunden abgestimmt.

17. Haftung

RST Motion haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.

Für Störungen, Sperren, Funktionsänderungen oder Ausfälle externer Plattformen und Dienste haftet RST Motion nicht, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von RST Motion liegen.

18. Vertraulichkeit

RST Motion behandelt nicht öffentlich zugängliche Informationen und noch unveröffentlichtes Material des Kunden vertraulich. Dies gilt insbesondere für unveröffentlichte Videos, Zugangsdaten, interne Projektinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Inhalte. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

19. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Verträgen per E-Mail, Discord oder über andere Fernkommunikationsmittel, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Verbraucher erhalten hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Soll RST Motion auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart, der Gerichtsstand am Geschäftssitz von RST Dienstleistungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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Inhaber: Rene Stüber
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Video Editing und Content-Betreuung für Streamer, Creator und digitale Projekte.

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